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IBRRS 2018, 2563; IMRRS 2018, 0924; IVRRS 2018, 0385
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Entscheidung über Berichtigungsantrag bedarf keiner mündlichen Verhandlung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2018 - 10 U 157/17

Die Entscheidung über den Antrag auf Berichtigung der tatsächlichen Feststellungen in den Gründen eines Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung des § 320 ZPO bedarf keiner mündlichen Verhandlung.*)

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