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IBRRS 2018, 1222
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Angebot mit Änderungen angenommen: Kein Vertrag zustande gekommen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2015 - 10 U 124/13

Eine Annahme unter Änderungen gilt als Ablehnung des (gesamten) Angebots verbunden mit einem neuen Antrag. Das gilt auch denn, wenn die vorgenommenen Modifikationen unwesentlich sind.

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