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IBRRS 2019, 1178; VPRRS 2019, 0112
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Bekanntmachung von Eignungskriterien: Konkrete Verlinkung reicht aus!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 - Verg 5/18

1. Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Das schließt eine Verweisung auf die Vergabe- und Auftragsunterlagen als Ganzes aus.

2. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennbar ist, welche Anforderungen an sie gestellt werden.

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