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IBRRS 2020, 0531; IMRRS 2020, 0191; IVRRS 2020, 0083
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Irgendwann ist Schluss!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2020 - 4 W 65/20

Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, formelhafte und nicht auf den konkreten Fall angepasste Rechtsschutzgesuche, die offensichtlich querulatorisch motiviert sind, immer wieder erneut zu bescheiden.*)

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