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IBRRS 2019, 3116; IMRRS 2019, 1175
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Schadensersatz für Schlüsselverlust durch Handlanger der Verwaltung?

OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2019 - 4 U 665/19

1. Beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage kann der Geschädigte sowohl Kosten für den Austausch der Schlüsselanlage als auch für provisorische Sicherungsmaßnahmen verlangen, sofern die konkrete Gefahr eines Missbrauchs des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht.*)

2. Da Schließanlagen einer mechanischen Abnutzung unterliegen, ist jedoch stets ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.*)

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Dokument öffnen IMR 2019, 501