OLG Dresden, Urteil vom 29.05.2018 - 4 U 1779/17
1. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung liegen bei Vereinbarung einer strengen Wiederherstellungsklausel auch dann vor, wenn anstelle eines zweigeschossigen Wohnhauses ein Bungalow mit Flachdach erstellt wird.*)
2. Bei dem gebotenen Größenvergleich findet § 2 Abs. 3 WoFlV keine Anwendung.*)
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