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IBRRS 2021, 2856; IMRRS 2021, 1048
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Verwirkung des Maklerlohnanspruchs auch nach Abschluss des Hauptvertrags?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2020 - 7 U 112/19

1. Der Anspruch auf den Maklerlohn ist nicht nur bei einer treuwidrigen Doppeltätigkeit des Maklers ausgeschlossen, sondern auch bei sonstigen schwer wiegenden Treuepflichtverletzungen, aufgrund derer der Makler eines Lohnes unwürdig erscheint.

2. Die Verwirkung des Maklerlohnanspruchs kommt im Einzelfall auch nach Abschluss des Hauptvertrags noch in Betracht.

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