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IBRRS 2019, 2087
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Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019 - 5 U 91/18

1. Auch eine Terrassenanlage ist ein Bauwerk i.S.v. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

2. Die Verjährung von Mängelrechten aus § 634 BGB vor der Abnahme beginnt frühestens mit dem Übergang in ein Abrechnungsverhältnis, das zur Geltendmachung dieser Ansprüche vor der Abnahme berechtigt.*)

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