OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2021 - 23 U 81/20
1. Das Dach eines Wintergartens, das nicht dicht an die vorhandene Unterkonstruktion anschließt, so dass es von außen zu Wassereintritten kommt, entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist mangelhaft.
2. Kann ein dichter Anschluss mittels der Montage von vereinbarten System-Bauteilen nicht erreicht werden, sondern bedarf es hierfür einer von einem Zimmermann oder Dachdecker herzustellenden Dachkonstruktion, ist die Mängelbeseitigung unmöglich und kann vom Auftragnehmer verweigert werden.
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