Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0559
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2018 - 7 U 21/18

1. Wird ein Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen (hier: dem Bau von Möbeln) beauftragt, hat er Anspruch auf Zahlung des üblichen Werklohns, wenn die Parteien keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben.

2. Es ist Sache des Unternehmers, die angemessene und übliche Vergütung für seine Werkleistung (hier: durch Erteilung einer Rechnung) zu bestimmen.

3. Hat der Unternehmer die angemessene und übliche Vergütung bestimmt, steht dem Besteller der Einwand zu, die Höhe des geforderten Werklohns stehe außer Verhältnis zur Qualität und Quantität der Werkleistung.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 183