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IBRRS 2017, 3055
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Nutzung = Abnahme?

OLG Celle, Urteil vom 10.08.2017 - 6 U 54/16

In der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts liegt keine Abnahme der Arbeiten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, wenn dieser durch sein Verhalten das Werk des Auftragnehmers nicht stillschweigend als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung billigt.

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