OLG Celle, Urteil vom 21.07.2016 - 16 U 192/15
1. Wird der Auftragnehmer (lediglich) mit der Errichtung einer Trennwand beauftragt, wird die Leistung mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung (konkludent) abgenommen.
2. Verjährungshemmende Maßnahmen können nur von dem materiell Berechtigten eingeleitet werden.
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