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IBRRS 2021, 3416
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Keine Arbeiter auf der Baustelle: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2021 - 14 U 149/20

1. Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist dann nicht erforderlich, wenn sich das Verhalten des Auftragnehmers als schwere Vertragsverletzung darstellt.*)

2. Das Setzen von Einzelfristen ist dann zulässig, wenn die rechtzeitige Erfüllung des Bauvertrags ernsthaft in Frage steht und dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zuzumuten ist.*)

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