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IBRRS 2019, 1775; VPRRS 2019, 0171
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Kein Ausschluss wegen Handlungen eines Nachunternehmers!

OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2019 - 13 Verg 2/19

1. Das Handeln eines Nachunternehmens kann für sich genommen keinen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB begründen.

2. Das Angebot eines Bieters ist nicht wegen "schwerer Verfehlung" nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB auszuschließen, wenn Verfehlungen des Geschäftsführers nicht zu umweltrechtlichen Sanktionen geführt haben und strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch gegen Geldauflage eingestellt wurden.

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