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IBRRS 2020, 3006; IMRRS 2020, 1225
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Sachverständiger muss Ablehnungsgesuch unvoreingenommen gegenüberstehen!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.09.2020 - 11 W 27/20

Äußert sich der gerichtlich bestellte Sachverständige zu einem Ablehnungsgesuch dahingehend, dass "eine konkrete Stellungnahme zu den umfangreichen Vorwürfen ein erneutes Aktenstudium erfordern und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu keinen neuen Erkenntnissen" führen werde, kann dies vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber.

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