Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2026, 1221; IMRRS 2026, 0597
IconAlle Sachgebiete
(Erst-)Übermittlungsversuch um 23:57 Uhr ist zu spät!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2026 - 9 U 1/25

1. Ein elektronisches Dokument ist bei Gericht eingegangen, sobald es auf dem für dieses eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert ist.

2. Der Rechtsanwalt hat unvorhergesehene Verzögerungen beim Versandvorgang in Rechnung zu stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen (hier verneint bei Übermittlungsversuch drei Minuten vor Fristablauf).

Dokument öffnen Volltext