OLG Brandenburg, Urteil vom 08.06.2017 - 5 U 115/15
1. Ein Hundebesitzer hat geeignete Maßnahmen vorzunehmen, die gewährleisten, dass von dem auf seinem Grundstück gehaltenen Hund zu bestimmten Zeiten (hier: wochentags während der Nachtruhe sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags) keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen, die das Eigentum der Nachbarn an ihrem Grundstück, ihren Besitz und ihre Gesundheit beeinträchtigen.
2. Ein Nachbar muss Hundegebell eines außerhäusig gehaltenen Hundes, das über anlassbezogenes Anschlagen hinausgeht, in einem Mischgebiet während der nächtlichen Ruhezeiten nicht hinnehmen.
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