Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Alle Sachgebiete
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2026 - 4 W 17/26
1. Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität aufgrund einer nachträglichen Drosselung nie erreicht, weicht von der vereinbarten Beschaffenheit ab und ist deshalb mangelhaft.
2. Der Käufer kann erwarten, dass der Batteriespeicher den Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz entspricht und eine Beschaffenheit aufweist, die keine herstellerseits erzwungene Einschränkung der Funktionalität aus Gründen der Verkehrssicherung erwarten lässt.
Volltext