OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2019 - 12 U 41/19
Ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG oder aus einer vertraglichen Nebenpflicht besteht nur, wenn der Beanspruchende ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer solchen Rechnung geltend machen kann. Hierzu zählt z. B. die Durchsetzung eines berechtigten Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG.
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