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IBRRS 2019, 0700; IMRRS 2019, 0261; IVRRS 2019, 0110
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Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten ist Partei nicht zuzurechnen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2019 - 12 U 132/18

Das Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten ist der Partei nicht mehr nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2007 - VIII ZB 44/07, IBRRS 2007, 4525 = IMRRS 2007, 2174).

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