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IBRRS 2019, 0403
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Schlussrechnung ohne Aufmaßblätter ist nicht prüfbar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 - 12 U 116/18

Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist bei einem VOB-Einheitspreisvertrag nur prüfbar, wenn ihr Aufmaßblätter beigefügt sind, die dem Auftraggeber eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausführten Leistung ermöglichen.

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