OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2017 - 12 U 1/17
Wird ein TA-Planer mit der Planung einer Be- und Entlüftungsanlage für eine sanierte Werkhalle beauftragt, um das nach der Sanierung verbleibende Problem einer relativ hohen Luftfeuchte zu lösen, stellt ein Wärmerückgewinnungssystem mit Feuchteübertragung die falsche Wahl und somit einen Planungsfehler dar.
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