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IBRRS 2018, 3898; IMRRS 2018, 1424; IVRRS 2018, 0592
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Streitwert eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2018 - 6 W 22/18

1. Der Streitwert eines Anspruchs auf monatliche Nutzungsentschädigung ist mit der 12-fachen Monatsbruttomiete anzusetzen.

2. Die Bestimmung des Streitwerts richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.

3. Für die Bestimmung des Streitwerts ist auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen.

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