OLG Bamberg, Beschluss vom 07.11.2022 - 4 W 48/22
Einem Streithelfer steht nach seinem Beitritt auf Beklagtenseite kein Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten gegen den Kläger zu, wenn der Beitritt aufgrund einer Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht unwirksam wird.*)
Volltext