Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 1506; IMRRS 2020, 0667
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Jobcenter muss keine Mietkosten aus Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.05.2020 - L 11 AS 228/20 B ER

1. Hartz-IV-An­trag­stel­ler haben kei­nen An­spruch auf Über­nah­me der Miet­kos­ten durch das Job­cen­ter, wenn es sich bei dem Miet­ver­hält­nis den Um­stän­den nach um einen Schein­ver­trag unter Ver­wand­ten han­delt.

2. Dies ist ins­be­son­de­re anzunehmen, wenn die tat­säch­li­chen Kos­ten nicht of­fen­ge­legt wer­den, son­dern le­dig­lich auf die Miete im Miet­ver­trag ver­wie­sen wird.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2020, 360
Dokument öffnen Nachricht