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IBRRS 2023, 0734
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“Nachunternehmervertrag“ allein macht Bauarbeiter nicht selbstständig

LSG Hessen, Urteil vom 26.01.2023 - L 8 BA 51/20

Stel­len Bau­ar­bei­ter im We­sent­li­chen nur ihre Ar­beits­kraft zur Ver­fü­gung und tra­gen kei­ner­lei Un­ter­neh­mer­ri­si­ko, sind sie un­ge­ach­tet eines “Nach­un­ter­neh­mer­ver­trags“ als ab­hän­gig be­schäf­tigt ein­zu­stu­fen. In einem sol­chen Fall ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Ver­trag le­dig­lich die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se ver­schlei­ern soll, um den ge­setz­li­chen So­zi­al­ab­ga­be­pflich­ten zu ent­ge­hen.

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