LG Würzburg, Beschluss vom 30.11.2017 - 64 OH 769/16 Bau
1. Die Vergütung ist dem Sachverständigennur insoweit zuzuerkennen, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist (§ 8a Abs. 2 Satz 1 JVEG).
2. Soweit der Sachverständige eine insgesamt unverwertbare Leistung erbracht hat, hat eine Vergütung insgesamt zu unterbleiben.
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