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IBRRS 2017, 2286
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Kosten der Nachtragsbearbeitung sind im VOB-Vertrag erstattungsfähig!

LG Schwerin, Urteil vom 28.06.2017 - 3 O 162/16

"Nachtragsbearbeitungskosten" sind nicht durch Gemeinkostenzuschläge der Auftragskalkulation oder durch allgemeine Geschäftskosten abgegolten. Infolge der Nachträge entstehende Kosten der Bauleitung sind als Quasi-Einzelkosten der Teilleistung der Nachtragsleistung zu behandeln.

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