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IBRRS 2019, 1349
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Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten auch im (Bau-)Kaufrecht!

LG Ravensburg, Urteil vom 06.12.2018 - 2 O 151/14

Eine Schadensberechnung auf Grundlage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (IBR 2018, 196) auch im Kaufrecht nicht mehr zulässig. Die Änderung der Rechtsprechung zu den fiktiven Mängelbeseitigungskosten kann nicht auf das Werkvertragsrecht beschränkt bleiben, weil die Überlegungen im Urteil des BGH vom 22.02.2018 die allgemeinen Grundsätze des Schadensersatzes statt der Leistung betreffen.

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