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IBRRS 2018, 3098
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Architekt haftet nicht für Fehler des Statikers!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23.03.2016 - 9 O 4078/13

Ein Architekt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der Leistung des Statikers vertrauen, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und gerade deswegen beauftragt worden ist, sofern sich der Fehler nicht geradezu aufdrängt (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2008, 664).

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