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IBRRS 2018, 2540; IMRRS 2018, 0915; IVRRS 2018, 0379
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Für Vollstreckungsauftrag fällt nur eine Gebühr an!

LG Mannheim, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 T 60/18

Bei einem einheitlichen Räumungsauftrag ist die Anzahl der Schuldner für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ohne Belang.

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