Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 4019
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Einbau von gelieferten Bauteilen und verdeckte Mängel: Wann erfolgt die Rüge rechtzeitig?

LG Münster, Urteil vom 02.08.2017 - 21 O 50/17

1. Ein Bauunternehmen muss beim Einkauf von Bauteilen (hier: Fenster) zunächst verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung rügen.

2. Sind die Bauteile bereits fertig eingebaut, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Rüge bei verdeckten Mängeln nicht auf die Kenntnis des Bauunternehmens an, sondern darauf, wann sich Mängel vor Ort zeigen.

3. Stellt ein Bauunternehmen nicht sicher, dass der Auftraggeber sich nachträglich zeigende Mängel mitteilt, geht dies zu Lasten des Bauunternehmens im Verhältnis zum Lieferanten.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2018, 1005 (nur online)