LG Münster, Urteil vom 18.03.2020 - 116 O 53/18
1. Die Planung eines Wärmedämmverbundsystems als Mineralfasersystem hat Spezifikationen hinsichtlich geeigneter und zu verwendender Dübel zu beinhalten.
2. Enthält das Leistungsverzeichnis insoweit keine Vorgaben, muss der bauüberwachende Architekt besondere Sorgfalt darauf legen, dass der mit der Ausführung beauftragte Handwerker fachtechnisch für das ausgeschriebene Wärmedämmverbundsystem geeignete Dübel verwendet.
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