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IBRRS 2019, 0530; IMRRS 2019, 0201; IVRRS 2019, 0083
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Sprengung einer Luftmine: Grundstückseigentümer haftet für Schäden am Nachbargebäude!

LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15

1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)

2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)

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