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IBRRS 2019, 2359; IMRRS 2019, 0866
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Stimmrechtsverbot ist besser als Ausschluss aus der Versammlung

LG München I, Urteil vom 10.10.2018 - 1 S 2806/18 WEG

Das Stimmrechtsverbot allein stellt einen weitaus weniger schwer wiegenden Eingriff in die Mitgliedschaftsrechte dar als der Ausschluss von der Versammlung und führt nicht bereits für sich genommen zur Aufhebung von Beschüssen.

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