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IBRRS 2019, 3976; IMRRS 2019, 1454
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Kosten einer Zwischenablesung sind vom Vermieter zu tragen!

LG Leipzig, Urteil vom 05.09.2019 - 8 O 1620/18

Die Klausel in einem vom Vermieter vorformulierten Wohnraummietvertrag, wonach die Kosten einer Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte vom Mieter zu tragen sind, benachteiligt diesen unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IMR 2008, 77).

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Dokument öffnen IMR 2020, 51