Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1131; IMRRS 2021, 0429; IVRRS 2021, 0197
IconAlle Sachgebiete
Klage nach Fristablauf erhoben: Kostenbeschluss ist aufzuheben!

LG Lübeck, Beschluss vom 31.03.2021 - 7 T 127/21

Ein nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ergangener Kostenbeschluss ist auch dann im Beschwerdeverfahren aufzuheben, wenn die Klage erst nach dem Kostenbeschluss erhoben worden ist (a.A. OLG Karlsruhe, IBR 2008, 488, und OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2015 - 3 W 99/15, IBRRS 2015, 0517 = IMRRS 2015, 0298).*)

Dokument öffnen Volltext