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IBRRS 2022, 2249; IMRRS 2022, 0938
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Keine Wohnungsbesichtigung vorab - keine Mängel!

LG Lübeck, Urteil vom 07.07.2022 - 14 S 23/21

1. Einem Mieter, der vor Mietvertragsschluss die Wohnung nicht besichtigt, ist bezüglich später gerügter Mängel grob fahrlässige Unkenntnis zu unterstellen, weshalb ihm weder ein Recht zur Anfechtung des Mietvertrags noch ein Minderungsrecht zusteht.

2. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung des Vermieters, ungünstige - bei der Besichtigung erkennbare - Eigenschaften des Mietobjekts ungefragt offenzulegen.

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Dokument öffnen IMR 2022, 387