LG Kiel, Urteil vom 09.07.2021 - 9 O 28/21
Mit einer negativen Feststellungklage kann nicht festgestellt werden, dass hinsichtlich konkreter Teilbeträge einer Schlussrechnung (hier: ein Anspruch aus Bauzeitverlängerung) kein Anspruch des Auftragnehmers besteht. Denn bei den Einzelpositionen einer Schlussrechnung handelt es nicht um feststellungsfähige (Teil-)Rechtsverhältnisse.
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