LG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2016 - 7 O 180/16
1. Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Beseitigung der Vertiefung/Abgrabung entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze verjährt nicht.
2. Welche Stützmaßnahmen erforderlich sind, beurteilt sich danach, welche Befestigung das Grundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt.
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