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IBRRS 2017, 3164; IMRRS 2017, 1317; IVRRS 2017, 0516
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Bauteilöffnung des Gerichtssachverständigen: Wann ist er hierzu richterlich anzuweisen?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2017 - 6 OH 22/16

Nur wenn die Durchführung der für die gerichtliche Begutachtung erforderlichen speziellen Bauteilöffnung den Einsatz besonderen gutachterlichen Fachwissens und/oder spezifischer sachverständiger Kenntnisse voraussetzt, kann der gerichtliche Sachverständige richterlich zur Vornahme dieser Maßnahme angewiesen werden.

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Dokument öffnen IBR 2017, 662