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IBRRS 2017, 3389; IMRRS 2017, 1411; IVRRS 2017, 0552
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Ausschließlichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2017 - 6 O 102/17

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung lässt sich grundsätzlich dahingehend auslegen, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit lediglich für Passivprozesse begründen möchte. Für Aktivprozesse geht in der Regel aus dem mutmaßlichen Willen hervor, dass der AGB-Verwender sich die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl offenhalten will.

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Dokument öffnen IBR 2017, 1055 (nur online)