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IBRRS 2021, 2799; IMRRS 2021, 1025
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Negativbeschluss nur bei Ermessensreduzierung auf null unwirksam

LG Köln, Urteil vom 29.04.2021 - 29 S 173/20

Die Ungültigkeitserklärung eines Negativbeschlusses der Eigentümerversammlung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Ermessensreduzierung auf null vorliegt.

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