LG Köln, Urteil vom 06.12.2018 - 1 S 297/17
1. Die nachträgliche Genehmigung einer Zahlung an einen Nichtberechtigten kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen.
2. Dies ist abzunehmen, wenn der Berechtigte den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an diesen Geleisteten verklagt.
3. Entsprechendes muss gelten, wenn der Berechtigte von dem Nichtberechtigten außergerichtlich die Herausgabe des Geleisteten verlangt.
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