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IBRRS 2021, 3108; IMRRS 2021, 1157
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Heizleitungen über Putz: Mietwertminderndes Merkmal in einem qualifizierten Mietspiegel?

LG Heidelberg, Urteil vom 07.10.2021 - 5 S 22/21

Wenn ein Mietspiegel (hier der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Heidelberg) vorsieht, dass beim Vorhandensein von Gas-, Strom- und/oder Wasserleitungen, die sichtbar über Putz verlegt sind, ein Abschlag von der Basismiete vorzunehmen ist, gehören auch Heizleitungen zu den insoweit zu berücksichtigenden Wasserleitungen.

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