LG Hamburg, Urteil vom 07.01.2019 - 322 O 153/18
1. Ein Nachweismakler hat keinen Provisionsanspruch, wenn
a) seine Tätigkeit nicht wesentlich war (Übergabe eines Prospekts),
b) zwischen der Übergabe des Prospekts und dem Vertragsschluss ein langer Zeitraum (2,35 Jahre) liegt,
c) der Interessent zwischenzeitlich von der Immobilie Abstand genommen hat.
2. Ein vereinbarter Kundenschutz über Interessenten für Wohneinheiten erstreckt sich nicht auf Interessenten für Gewerbeeinheiten.
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