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IBRRS 2018, 0288; IMRRS 2018, 0086; IVRRS 2018, 0035
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Wertfestsetzung richtet sich nach Laufzeit des Verwaltervertrags!

LG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2017 - 318 T 49/17

Wenn ein Wohnungseigentümer die sofortige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund begehrt, kann der Streitwert anhand des in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorars festgesetzt werden.

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