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IBRRS 2020, 3160; IMRRS 2020, 1276
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Anbringen einer Halterung für Stand-Up-Paddling-Boards an einer Grenzeinrichtung zulässig?

LG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 318 S 83/19

1. Das Anbringen einer Halterung für Stand-Up-Paddling-Boards an einer als Grenzeinrichtung dienenden Kaimauer stellt einen vermeidbaren optischen Nachteil für die Miteigentümer dar.

2. Innerhalb der Wohnungseigentümerge­meinschaft kann jeder Wohnungseigentümer in analoger Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG von den übrigen Woh­nungseigentümern verlangen, dass diese von dem allen Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungsrecht der Grenzanlage nur in der Weise Gebrauch machen, wie es dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1016 (nur online)