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IBRRS 2018, 0149; IMRRS 2018, 0039
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Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

LG Hamburg, Urteil vom 20.12.2017 - 318 S 15/17

Ein konkreter Fortgeltungsbeschluss, der vorsieht, dass der konkret beschlossene Wirtschaftsplan für ein Wirtschaftsjahr so lange bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan fortgilt, ist nicht nichtig; es fehlt also nicht an der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung.

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