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IBRRS 2017, 2256; IMRRS 2017, 0921
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Abgetretener Provisionsanspruch kann nicht mit Mietkaution aufgrechnet werden!

LG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2016 - 307 T 1/16

1. Der Treuhandcharakter der Mietkaution beinhaltet ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot für Forderungen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen.

2. Ein abgetretener Anspruch auf Maklerprovision ist ein mietvertragsfremder Anspruch eines Dritten, mit dem die Mietkaution nicht aufgerechnet werden kann.

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